OHG und Behandlungsplanung
Das Modul besteht aus zwei miteinander abgestimmten Teilen. Im ersten Teil vermittelt Denise Flunser des Frauen-Nottelefons Winterthur die Ansprüche und Rechte des Opferhilfegesetzes (OHG), die in der Therapie von Betroffenen relevant sein können. Anhand von Praxisbeispielen werden wichtige Schutzmassnahmen, wie Kontakt- und Rayonverbote im Falle häuslicher Gewalt, erläutert. Diese Massnahmen zielen darauf ab, in Bedrohungssituationen zu deeskalieren und einen sicheren Raum für Betroffene zu schaffen, insbesondere bei involvierten Kindern, um die familiäre Situation zu stabilisieren und Traumatisierung bei den Kindern zu vermeiden. Auch weitere Massnahmen im Strafverfahren oder besondere Rechte von Gewaltbetroffenen werden thematisiert. Des Weiteren wird über finanzielle Ansprüche von Gewaltbetroffenen informiert, wie die Kostenbeteiligung an der Psychotherapie. Es wird die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit Opferhilfeberatungsstellen und Unterstützungsdiensten aufgezeigt, damit in der Therapie eine angstfreie Bearbeitung der Traumata möglich wird.
Im zweiten Teil liegt der Fokus auf der differentiellen Indikation und entsprechenden Behandlungsplanung. Unter der Leitung von Prof. Dr. Rosmarie Barwinski wird die psychodynamisch-behavioral orientierte Traumatherapie vertieft. Ziele sind das Kennenlernen und die reflektierte Weiterentwicklung der eigenen Praxis. Konkrete Kursinhalte umfassen die Diagnostik psychotraumatischer Störungen, die Planung der Behandlung anhand eines 5-Punkte-Programms sowie die Vertiefung der Konzepte von Übertragung und Gegenübertragung.