In den Modulen wird folgenden Fragen nachgegangen:
- Wann ist Konfrontation sinnvoll, wann nicht?
- Wieviel Stabilität braucht es? Wie konfrontativ soll/kann das Verfahren sein?
Vor- und Nachteile verschiedener Verfahren werden vorgestellt sowie der Aufwand für den/die TherapeutIn diskutiert.
- Was bedeutet Traumakonfrontation für den/die TherapeutIn?
- Besonderheit Traumakonfrontation mit DolmetscherIn?
- Was bedeutet Traumakonfrontation für ein Strafverfahren?
Folgende Methoden werden mit den TeilnehmerInnen anhand von Fallbeispielen besprochen und auch demonstriert:
- EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing)
- NET (Narrative Expositionstherapie)
- IRRT (Imagery Rescripting & Reprocessing Therapy)
- PITT (Psychodynamisch Imaginative Traumatherapie)
Voraussetzungen für die Fortbildung sind ein Nachweis des Facharztes in Psychotherapie sowie eine Praxisbewilligung als Psychotherapeut oder eine äquivalente Qualifikation. Teilnehmen können auch psychologische und ärztliche Aus- bzw. Weiterbildungskandidaten in einem fortgeschrittenen Stadium ihrer Ausbildung. Zudem prüft das SIPT auf Anfrage Aufnahmen "sur dossier".